Teilnahmebedingungen für SwingQuest

Stand: Juli 2026

1. Veranstalter

Veranstalter des Festivalspiels SwingQuest ist die

connect everything GmbH, Bismarckstraße 44, 53721 Siegburg vertreten durch Patrick Neipp (neipp.patrick@gmail.com)


2. Gegenstand

SwingQuest ist ein freiwilliges Begleitspiel im Rahmen des Festivals Summer Birthday Swing.

Die Teilnahme am Spiel ist freiwillig. Für die Teilnahme ist kein bestimmter Festivalpass erforderlich; einzelne Quests können jedoch den Zugang zu bestimmten Festivalbereichen oder Programmpunkten voraussetzen.

Die Teilnahme begründet keinen Anspruch auf die Durchführung bestimmter Quests, Gewinne oder Leistungen.


3. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen können ausschließlich Personen,

  • die sich erfolgreich für SwingQuest registriert haben,
  • die diese Teilnahmebedingungen akzeptieren,
  • die die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

Die Teilnahme an SwingQuest ist ausschließlich volljährigen natürlichen Personen gestattet.

Jede Person darf nur ein Benutzerkonto verwenden.

Mehrfachregistrierungen sind unzulässig.


4. Ablauf des Spiels

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer zufällig ausgewählte Quests.

Es gelten die jeweils innerhalb des Spiels angezeigten Regeln.

Insbesondere gelten derzeit folgende Einschränkungen:

  • maximal zehn neue Quests pro Kalendertag,
  • maximal ein Joker pro Kalendertag,
  • jeweils nur eine gleichzeitig aktive Quest.

Der Veranstalter behält sich vor, Spielregeln anzupassen, sofern dies für einen fairen Spielbetrieb erforderlich ist.


5. Quest-Einreichungen

Eine Quest gilt erst als eingereicht, nachdem der Teilnehmer den geforderten Nachweis vollständig übermittelt hat.

Quest-Einreichungen können nur innerhalb der im Spiel oder durch den Veranstalter bekanntgegebenen Fristen berücksichtigt werden. Nach Ablauf der jeweiligen Frist eingereichte Quests werden grundsätzlich nicht mehr gewertet. Unabhängig von einzelnen Quest-Fristen können Quest-Einreichungen nach dem 02.08.2026, 17:00 Uhr (Ortszeit Köln) nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Veranstalter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der veröffentlichten Spielregeln, ob eine Quest erfolgreich abgeschlossen wurde.

Ein Anspruch auf Anerkennung einer Quest besteht nur, wenn die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen sowie der jeweiligen Quest erfüllt sind.


6. Social-Media-Beiträge

Soweit für eine Quest ein Social-Media-Beitrag erforderlich ist, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

  • Der Beitrag muss vom Teilnehmer selbst erstellt worden sein.
  • Der Beitrag muss den Anforderungen der jeweiligen Quest entsprechen.
  • Der Beitrag darf keine Rechte Dritter verletzen.
  • Der Veranstalter macht sich die von Teilnehmern veröffentlichten Inhalte nicht zu eigen.
  • Der Beitrag muss für den Veranstalter im Rahmen der Prüfung zugänglich sein. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, privaten Benutzerkonten zu folgen oder anderweitige Zugriffsanfragen zu stellen. Kann ein Beitrag aufgrund von Privatsphäre-Einstellungen oder fehlenden Zugriffsrechten nicht geprüft werden, kann die Quest als nicht erfolgreich bewertet werden.

Beiträge oder sonstige Inhalte, die gegen geltendes Recht, den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Plattform oder den guten Sitten verstoßen, werden nicht berücksichtigt.

Der Veranstalter ist berechtigt, Beiträge abzulehnen, die den Spielregeln nicht entsprechen.


7. Verwendung ausgewählter Beiträge

Im Rahmen von SwingQuest können einzelne eingereichte Beiträge, beispielsweise als „Post des Tages“ oder im Rahmen der Berichterstattung über das Festival, für eine Veröffentlichung auf den Kommunikationskanälen des Veranstalters ausgewählt werden.

Eine solche Nutzung erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Teilnehmers.

Die Erteilung oder Verweigerung dieser Zustimmung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Festivalspiel, die Anerkennung einer Quest oder die Gewinnchancen.


8. Bild- und Persönlichkeitsrechte

Der Teilnehmer versichert, dass er über sämtliche Rechte verfügt, die für die Veröffentlichung der eingereichten Inhalte erforderlich sind.

Werden auf Fotos oder Videos andere Personen erkennbar dargestellt, bestätigt der Teilnehmer, dass deren erforderliche Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, soweit diese auf den eingereichten Inhalten erkennbar abgebildet sind.

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung beruhen.


9. Gewinnerermittlung

Die Gewinner werden entsprechend den jeweils veröffentlichten Spielregeln ermittelt.

Soweit eine Auslosung vorgesehen ist, entscheidet das Los.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Gewinn oder eine bestimmte Art der Gewinnausgabe besteht nicht.

Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Gewinne durch gleichwertige Ersatzgewinne zu ersetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich wird.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Bewertung von Quest-Einreichungen sowie der Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen.

Gewinne sind grundsätzlich nicht übertragbar.


10. Fair Play

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Mehrfachkonten,
  • Manipulationen des Spiels,
  • technische Angriffe auf das System,
  • automatisierte Einreichungen,
  • falsche Angaben,
  • die Verwendung fremder Inhalte als eigene Quest-Einreichung,
  • die Nutzung manipulierter oder irreführender Social-Media-Inhalte,
  • sonstige Maßnahmen, die darauf abzielen, sich einen unzulässigen Vorteil im Spiel zu verschaffen,
  • eingereichte Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen,
  • beleidigende, diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte,
  • Spam oder missbräuchliche Nutzung.

11. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei einem begründeten Verdacht eines solchen Verstoßes oder einer Manipulation vom Spiel auszuschließen.

Über die Anerkennung von Quest-Einreichungen sowie über Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen entscheidet der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen.

In diesem Fall können Quests, Punkte und Gewinnansprüche vollständig entfallen.

Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen, wenn ein Verstoß erst nach der Anerkennung einer Quest oder der Gewinnerermittlung bekannt wird.


12. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von SwingQuest oder der verwendeten Drittanbieter-Dienste (insbesondere Google oder Social-Media-Plattformen). Technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle können die Nutzung des Spiels vorübergehend einschränken.


13. Änderungen des Spiels

Der Veranstalter ist berechtigt,

  • einzelne Quests anzupassen,
  • Kategorien zu ändern,
  • Funktionen zu erweitern oder
  • das Spiel aus wichtigem Grund ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden

sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei technischen Störungen, Sicherheitsvorfällen, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen vor, die einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb erheblich beeinträchtigen.

Hieraus entstehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Änderungen oder wichtige Hinweise zum Spiel können über SwingQuest selbst oder über die offiziellen Kommunikationskanäle des Summer Birthday Swing Festivals bekanntgegeben werden.


14. Datenschutz

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung für SwingQuest.


15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.